Pensionen – Gesetzesänderungen

Anbei eine Information der ÖGB-Pensionisten betreffend die Gesetzesänderungen zur „Hacklerregelung“:

In letzter Zeit hat sich besonders für die künftigen PensionistInnen in Österreich viel getan. Hier eine Information dazu.

1.    Gesetzesänderungen

Nationalrat beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien ab 2022 das Ende der abschlagsfreien „Hacklerregelung“. Dafür wird ein „Frühstarterbonus“ eingeführt. Ebenfalls wird die die erstmalige Pensionsanpassung aliquotiert.

Mit diesem Beschluss – vorausgesetzt, dass auch der Bundesrat zustimmt – wird es nicht mehr möglich sein, nach 45 Arbeitsjahren mit 62 Jahren ohne Abschläge in Pension zu gehen. Man soll zwar weiterhin mit dem 62. Geburtstag die Pension antreten können, aber wieder nur mit Abschlägen von 4,2% pro Jahr.

Anstelle der Abschlagsfreiheit soll der Frühstarterbonus kommen, wonach die Menschen für jeden Monat, den sie vor dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben, einen Euro auf die Pension dazu bekommen. Das Höchstausmaß wird mit 60 € pro Monat begrenzt. Allerdings muss man, um vom „Frühstarterbonus“ profitieren zu können, insgesamt 25 beitragsgedeckte Arbeitsjahre vor dem Pensionsantritt, davon 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr, vorweisen können.

Neu ist darüber hinaus, dass die erste Pensionsanpassung künftig aliquot erfolgt, abhängig davon, in welchem Monat man seinen Ruhestand angetreten hat.

Damit wird ein weiterer Beschluss vom Herbst 2019 zurückgenommen.  Demnach kommt nur jemand gleich in den Genuss der vollen Erhöhung, der im Jänner des Vorjahres den Ruhestand angetreten hat. Danach schmilzt die Anpassung, sodass die im Februar in Pension gegangene Personen 90% der Erhöhung erhalten, die März-PensionistInnen 80% und so fort. Jene, die im November oder Dezember aus dem Arbeitsleben scheiden, müssen bis zum übernächsten Jahr warten, bis sie eine Erhöhung bekommen

Die Neuerungen im Pensionssystem wurden schließlich in Dritter Lesung mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen. Die SPÖ beantragte in Zweiter Lesung eine namentliche Abstimmung über jene Passage, die zur Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung führt. Für die Abschaffung sprachen sich 105 Abgeordnete aus, dagegen 64. Die NEOS beantragten gemäß ihrer differenzierten Haltung zusätzlich eine getrennte Abstimmung zu weiteren Bestimmungen.

Ebenfalls wurde mehrheitlich ein Entschließungsantrag, vorgelegt von ÖVP und Grünen, angenommen, in dem die Bundesregierung ersucht wird, eine vergleichbare Regelung zum Frühstarterbonus für die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst sowie bei der Bahn und der Post auszuarbeiten und dem Nationalrat zeitgerecht vorzulegen. Die Altersversorgungssysteme dieser Berufsgruppen sind gesondert geregelt. Auch soll dafür gesorgt werden, dass der Anspruch auf den Frühstarterbonus im Pensionskonto bzw. bei Pensionskontoinformation ersichtlich gemacht wird.

Der Hinweis, dass durch diese Neuregelung bei der „Hacklerpension“ und dem „Frühstarterbonus“ mehr Gerechtigkeit für die Frauen entsteht wird vom ÖGB klar widersprochen. Die ÖGB-Frauen haben ein anderes Konzept, das unter anderem die bessere Bewertung von Kindererziehungszeiten vorsieht.

2.    Situation im Österreichischen Seniorenrat

Wie berichtet waren die ÖGB-PensionistInnen bei den Gesprächen über die Pensionsanpassung 2021 nicht beteiligt, noch waren sie informiert. Auf unsere Initiative hat es Einzelgespräche mit den beiden Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates Dr. Peter Kostelka und Ingrid Korosec gegeben. Dabei wurde zugesichert, dass künftig anders vorgegangen wird. Wir werden das genau beobachten und hoffen, dass die Zusagen auch langfristig eingehalten werden.

Zum Schluss kann ich in Anbetracht der allgemeinen Lage nur wünschen

GSUND BLEIBEN!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Werner Thum
Vorsitzender ÖGB-Pensionisten