Sozialversicherungswerte 2022
Im folgenden findet ihr eine Zusammenfassung der AK-Wien mit den aktuellen Werten für die Sozialversicherung 2022. Vielen Dank der AK Wien
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/svwerte/Sozialversicherungs-Werte.html
Mit 1.1.2022 gelten folgende Beträge:
Geringfügigkeitsgrenze
€ 485,85 brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
- für die Sozialversicherung: € 5.670,00 brutto bzw. € 189,00 täglich.
Pensionen
Pensionserhöhung
Die Pensionen werden 2022 nicht generell mit dem Anpassungsfaktor von 1,018, sondern gestaffelt erhöht. Niedrigere Pensionen werden stärker erhöht.
So steigt das Gesamtpensionseinkommen:
- bis €1.000,00 – 3 %
- über € 1.000,00 bis € 1.300,00 – linear absinkend von 3 % bis 1,8 %
- über € 1.300,00 1,8 %
Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge
Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf die Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension findet nur dann statt, wenn das Erwerbseinkommen zur Pension über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 485,85 Wert 2022) liegt und das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von € 1.283,29 übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:
Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Pensionsleistung und 100 % des Erwerbseinkommens statt.
- 30% des Gesamteinkommens über € 1.283,29 bis € 1.925,01
- 40% des Gesamteinkommens über € 1.925,01 bis € 2.566,57
- 50% des Gesamteinkommens über € 2.566,57
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Die Richtsätze betragen ab 1.1.2022
Alters- und Invaliditätspensionen:
- für Alleinstehende € 1.030,49
- für Ehepaare € 1.625,71
- für Alleinstehende, die mindestens 30 Jahre Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, gibt es einen Pensions- beziehungsweise Ausgleichszulagenbonus von € 1.141,83.
- bei 40 Jahren Pflichtversicherung beträgt der Bonus € 1.364,11 für Alleinstehende und für Ehepaare € 1.841,29.
- Erhöhung für jedes Kind € 159,00.
Witwen- und Witwerpensionen:
€ 1.030,49
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
- für Halbwaisen € 379,02
- für Vollwaisen € 569,11
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
- für Halbwaisen € 673,53
- für Vollwaisen € 1.030,49
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension
Pro Monat dürfen Sie € 485,85 brutto dazu verdienen.
Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung
€ 2.027,75
Beitragsgrundlage bei der Selbstversicherung von pflegenden Angehörige in der Pensionsversicherung
€ 2.027,75. Davon werden 1,78 % im Pensionskonto gutgeschrieben. Die Beiträge für die Pflegepersonen werden vom Bund getragen. Voraussetzungen sind die Pflege eines nahen Angehörigen und eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegeldstufe 3.
Einkauf von Schul- und Studienzeiten
€ 1.292,76 pro Monat
Rezeptgebühr, E-Card & Co
Rezeptgebühr
- € 6,65
Service-Entgelt für die e-card
- € 12,95 pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung
- 3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- grundsätzlicher Monatsbeitrag € 464,42.
- der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 64,78
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- pro Monat € 68,59
- Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
- mindestens € 37,80, bei Sehbehelfen € 113,40
Kinderbetreuungsgeld & Co
Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unseren Ratgebern:
Pflegegeldstufen
Das Pflegegeld beträgt
- bei Stufe 1: € 165,40
- bei Stufe 2: € 305,00
- bei Stufe 3: € 475,20
- bei Stufe 4: € 712,70
- bei Stufe 5: € 968,10
- bei Stufe 6: € 1.351,80
- bei Stufe 7: € 1.776,50
Quelle:
Aussendung der AK Wien