Sozialversicherungswerte 2022

Im folgenden findet ihr eine Zusammenfassung der AK-Wien mit den aktuellen Werten für die Sozialversicherung 2022. Vielen Dank der AK Wien

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https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/svwerte/Sozialversicherungs-Werte.html

Mit 1.1.2022 gelten folgende Beträge:

Geringfügigkeitsgrenze 

€ 485,85 brutto pro Monat

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage

  • für die Sozialversicherung: € 5.670,00 brutto bzw. € 189,00 täglich.

Pensionen

Pensionserhöhung

Die Pensionen werden 2022 nicht generell mit dem An­pass­ungs­faktor von 1,018, sondern gestaffelt erhöht. Niedrigere Pensionen werden stärker erhöht. 

So steigt das Gesamtpensionseinkommen: 

  • bis €1.000,00 – 3 %
  • über € 1.000,00 bis € 1.300,00 – linear absinkend von 3 % bis 1,8 %
  • über  € 1.300,00 1,8 %

Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge

Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf die Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension findet nur dann statt, wenn das Erwerbseinkommen zur Pension über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 485,85 Wert 2022) liegt und das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von € 1.283,29 übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:

Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Pensionsleistung und 100 % des Erwerbseinkommens statt.

  • 30% des Gesamteinkommens über € 1.283,29 bis € 1.925,01
  • 40% des Gesamteinkommens über € 1.925,01 bis € 2.566,57
  • 50% des Gesamteinkommens über € 2.566,57

Richtsätze für Ausgleichszulagen

Die Richtsätze betragen ab 1.1.2022

Alters- und Invaliditätspensionen:

  • für Alleinstehende € 1.030,49
  • für Ehepaare € 1.625,71
  • für Alleinstehende, die mindestens 30 Jahre Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, gibt es einen Pensions- beziehungsweise Ausgleichszulagenbonus von € 1.141,83. 
  • bei 40 Jahren Pflichtversicherung beträgt der Bonus € 1.364,11 für Alleinstehende und für Ehepaare € 1.841,29.
  • Erhöhung für jedes Kind € 159,00.

Witwen- und Witwerpensionen:

€ 1.030,49

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr 

  • für Halbwaisen € 379,02
  • für Vollwaisen € 569,11

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr

  • für Halbwaisen € 673,53
  • für Vollwaisen € 1.030,49

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension

Pro Monat dürfen Sie € 485,85 brutto dazu verdienen.

Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung

€ 2.027,75

Beitragsgrundlage bei der Selbstversicherung von pflegenden Angehörige in der Pensionsversicherung

€ 2.027,75. Davon werden 1,78 % im Pensionskonto gut­ge­schrieben. Die Beiträge für die Pflegepersonen werden vom Bund getragen. Voraussetzungen sind die Pflege eines nahen Angehörigen und eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegeldstufe 3. 

Einkauf von Schul- und Studienzeiten

€ 1.292,76 pro Monat

Rezeptgebühr, E-Card & Co

Rezeptgebühr

  • € 6,65

Service-Entgelt für die e-card

  • € 12,95 pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung

  • 3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

  • grundsätzlicher Monatsbeitrag € 464,42.
  • der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 64,78

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

  • pro Monat € 68,59
  • Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
  • mindestens € 37,80, bei Sehbehelfen € 113,40 

Kinderbetreuungsgeld & Co

Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unseren Ratgebern:

Pflegegeldstufen

Das Pflegegeld beträgt

  • bei Stufe 1: € 165,40
  • bei Stufe 2: € 305,00
  • bei Stufe 3: € 475,20
  • bei Stufe 4: € 712,70
  • bei Stufe 5: € 968,10
  • bei Stufe 6: € 1.351,80
  • bei Stufe 7: € 1.776,50 

Quelle:

Aussendung der AK Wien