Verfassungsgerichtshof kippt Verbot des assistierten Suizid
Vom Vorsitzenden Kurt Kumhofer
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 11. Dezember 2020 die Regelung aufgehoben, wonach Beihilfe zum Suizid strafbar ist. Anlass für die VfGH-Befassung waren 4 Individualanträge betreffend die Paragraphen 77 und 78 StGB, die ein Wiener Anwalt mit Unterstützung des Schweizer Sterbevereins „Dignitas“ eingebracht hat. Aktive Sterbehilfe ist in den meisten EU-Staaten verboten. Ausnahmen bilden einzig Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Indirekte Sterbehilfe, beispielsweise das Verabreichen starker Schmerzmittel, die den Tod beschleunigen können, ist in mehreren EU-Staaten jedoch zulässig. Auch in unserem Nachbarland, der Schweiz. Das gleiche gilt für passive Sterbehilfe, den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung.
Eine neue gesetzliche Regelung wird mit 1. Jänner 2022 wirksam. Bis dahin ist es wichtig, Regelungen gesetzlich zu fixieren, um den „freien Willen“ abzusichern, Missbrauch möglichst zu verhindern, und Alternativen zum Sterbewunsch zu bieten. Derzeit wird nach einer derartigen Regelung gesucht.
Beim 1-wöchigen Dialogforum des Justizministeriums zu diesem Thema wurde der Österreichische Seniorenrat von Dr. Elisabeth Pittermann (ÖSR), Präsidentin Ingrid Korosec (ÖSB) und Mag. Gertrude Aubauer (ÖSB) vertreten. Dabei sind für Österreich die unterschiedlich Standpunkte der einzelnen Interessensvertreter klar zutage getreten.
Der Beitrag des Österreichischen Seniorenrat zum Dialogforum, die Forderungen im Überblick:
Der Schutz des Lebens und der Schwächsten unserer Gesellschaft hat oberste Priorität!
- Der freie ersthafte und dauerhafte Wille muss abgesichert sein! Deswegen dürfen ausschließlich volljährige und vollständig entscheidungsfähige Personen, welche an einer unheilbaren Erkrankung leiden, die in absehbarer Zeit zum Tod führt, assistierten Suizid in Anspruch nehmen dürfen. Niemand darf zur Assistenz gezwungen werden, kein Arzt, auch kein Spital.
- Kein assistierter Suizid für Kinder, Jugendliche und psychisch Erkrankte! Auch Demenzkranke, die nicht mehr selbst entscheiden können, müssen vom assistierten Suizid ausgenommen werden!
- Der Sterbewunsch muss von mindestens zwei Ärzten und ohne Einflussnahme Dritter bestätigt werden. Es darf keine zweite Person über das Leben eines anderen entscheiden!
- Verpflichtende Aufklärung und Beratung über Alternativen zur Sterbeassistenz und Bedenkzeit.
- Verbot gewerbsmäßiger Suizidbeihilfe. Das beinhaltet insbesondere ein Werbeverbot. Verbot der Gewinnorientierung sowie eine Begrenzung der geleisteten Suizidassistenzen für Vereine. Sterben darf keine Geschäftsmodell werden!
- Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbehandlung. Damit verbunden ist auch ein Ausbau des Angebots. Studien belegen klar: Ein gutes Hospiz- und Palliativwesen lässt die meisten Menschen von ihrem vorzeitigen Sterbewunsch abkommen!
Sterben darf kein Geschäftsmodell werden!
Der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung ist wichtig, denn den meisten Menschen geht es nicht ums Sterben, sondern darum, nicht leiden zu müssen. Wir müssen alles tun, um Missbrauch des assistierten Suizids zu verhindern und den Menschen einen würdigen Abschied zu ermöglichen – und zwar an der Hand eines geliebten Menschen, nicht durch die Hand eines anderen!
Der Seniorenrat besteht darauf, dass seine Forderungen, gemeinsam mit dem Schlussbericht des Dialogforums veröffentlicht werden müssen.