Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Am 25. 11. 2020 wurde der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ begangen. Ab diesem Tag läuft auch eine 16 tägige Aktion bis 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, wobei auch wir, bei dieser Aktion aktiv, geben Gewalt an Frauen eintreten wollen.

Gewalt gegen Frauen trifft insbesondere auch ältere Frauen. Sowohl im freien bzw. öffentlichen Raum als auch im vermeintlich sicheren Raum wie in Krankenanstalten und Pflegeheimen und leider auch all zu oft in der Familie.

Unsere Frauenreferentin Rosa Golob-Fichtinger hat daher zu diesem Thema einen Artikel verfasst, den wir gerne namens der FCG-Pensionisten veröffentlichen möchten.

Im Jahr 1997 ist in Österreich das erste Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Die Gründung der Interventionsstellen war ein wichtiger Teil davon.

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist ein wichtiges Gedenken an die Opfer von Unrecht und Verbrechen. Gleichzeitig ist dieser Tag ein Appell an uns alle, jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen entschieden entgegenzutreten.

Es wurde viel erreicht, aber es ist noch viel zu tun!

Von der Errichtung erster Frauenhäuser ab den 70er Jahren, über die Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen in Wien 1993 – wo Gewalt an Frauen erstmals explizit als Menschenrechtsverletzung benannt wurde, bis hin zum Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes am 1. Mai 1997 – war es ein weiter, aber erfolgreicher Weg von engagierten Vorkämpferinnen und Vorkämpfern.

Schließlich wurde dann im Jahr 2013 die „Istanbul Konferenz“ mit der Festlegung international verbindlicher Normen in der Gewaltprävention ratifiziert. Sehr spät aber doch wurde damit all jenen eine starke Stimme gegeben, deren Stimme durch Gewalt und Unrecht immer wieder gebrochen worden ist. Gewalt gegen Frauen hört aber damit noch nicht auf und daher muss dieser erfolgreiche Prozess der letzten Jahrzehnte fortgesetzt werden. Von den Opferrechten für Frauen unter Berücksichtigung aller sozialökonomischen Aspekte, bis hin zum Ausbau einer institutionalisiert, professionellen Täterarbeit und Gewaltprävention.

Keine Toleranz für Gewalt in unserer Gesellschaft – wer schlägt muss gehen!

Gewalt gegen Frauen trifft alle Gesellschaftsschichten. Unabhängig vom Alter findet Gewalt und Diskriminierung sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich statt. Leider auch an vermeintlich sicheren Orten wie z.B. Krankenanstalten Senioren- oder Pflegeheimen. Die Ausübung von Gewalt muss mit unverzüglichen Maßnahmen und rechtlichen Konsequenzen für den Täter verbunden sein. Gleichzeitig müssen die Opfer proaktiv unterstützt und gestärkt werden. Das ist aber meist nur dann möglich, wenn staatliche Institutionen wie die Polizei und Interventionsstellen rasch einschreiten können. Jeder von uns ist daher aufgefordert nicht wegzuschauen, sondern zu „Beobachten-Merken und Melden!“  Damit hätte schon viel Leid vermieden werden können.

Wir, die Familie der FCG Pensionistinnen und Pensionisten haben die Gesellschaft im Geist der christlichen Solidarität und Menschlichkeit immer aktiv mitgestaltet. Im Sinne des 25. November werden wir daher niemals wegsehen, wenn Opfer von Gewalt unsere Hilfe benötigen.