Seniorenrat 4.7.2019

Informationen aus dem Parlament

Diese Woche wurden im Nationalrat einige Gesetzesvorhaben beschlossen bzw. auf den Weg gebracht, von denen Seniorinnen und Senioren Vorteile haben. Darunter befinden sich auch einige langjährige Forderungen des Österreichischen Seniorenbundes. Die drei wichtigsten Beschlüsse lauten wie folgt:

  • Erhöhung der Mindestpensionen: Die Mindestpensionen (Ausgleichszulagenrichtsätze) bei 30 bzw. 40 Beitragsjahren werden erhöht. Fünf Beitragsjahre können in Zukunft auch Kinderbetreuungszeiten sein. Das sorgt für mehr Fairness für Frauen, die den Beruf für die Kinder hintangestellt haben. Da diese Maßnahme bereits im Budget eingepreist war, verursacht sie keine neuen Kosten. Außerdem dämpft die Erhöhung der Mindestpensionen Altersarmut. Die Maßnahme kommt 45.000 Seniorinnen und Senioren zugute.
Erhöhte Mindestpensionen ab 2020 (Nettobeträge)
30 Beitragsjahre 40 Beitragsjahre
Neu Alt Neu Alt
Alleinstehende 1.025€ 995€ 1.200€ 995€
Paare 1.260€ 1.260€ 1.500€ 1.260€
  • Pflegegeldvalorisierung: Das Pflegegeld wird ab 2020 jährlich um den Inflationsanstieg erhöht. Die Erhöhung erfolgt überdies auf allen Stufen, nicht erst ab der ursprünglich im Regierungsprogramm vereinbarten Pflegestufe 4. Mit dieser Maßnahme werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützt. Das betrifft 462.500 Menschen. Der Österreichische Seniorenbund wird sich natürlich weiter für eine umfassende Pflegereform einsetzen, die Leistungen harmonisiert, mobile Dienste sowie 24-Stunden-Betreuung ausbaut, für mehr Pflegepersonal sorgt und pflegende Angehörige entlastet.

Pflegegeldvalorisierung und Mindestpensionen wurden bereits beschlossen.

 Rückvergütung Krankenversicherungsbeiträge: ÖVP und FPÖ haben sich darauf geeinigt, Teile der Steuerreform auf den Weg zu bringen. Dazu gehört auch eine Rückvergütung der Krankenversicherungsbeiträge, um Seniorinnen und Senioren mit geringen Pensionen zu entlasten. Die Höhe der Rückvergütung beträgt bis zu 200 Euro und wird bereits für 2020 gelten. Sie kann dann erstmalig 2021 nachträglich im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) beantragt werden. Die Teile der Steuerreform wurden per Fristsetzungsantrag eingebracht und werden im September im Nationalrat beschlossen.

Zur Information weitere wichtige Beschlüsse:

  • Papamonat: Die Einführung der Väterkarenz („Papamonat“) ist ein weiterer Schritt hin zur Gleichstellung auch bei der Kindererziehung. Väter haben in Zukunft zwischen der Geburt ihres Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter (in den ersten acht Wochen) Rechtsanspruch auf eine einmonatige Freistellung. 
  • Gehaltsvorrückung bei Karenz: Diese Maßnahme wurde einstimmig beschlossen und trägt dazu bei, die Gehaltsschere zwischen Mann und Frau weiter zu verkleinern. In Zukunft werden bis zu 24 Monate Elternkarenz in vollem Umfang berücksichtigt bei:
    • Gehaltsvorrückung
    • Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche
    • Kündigungsfristen
    • Entgeltfortzahlungen

Das beugt insbesondere Altersarmut bei Frauen vor. Etwa 170.000 Menschen sind von der Regelung betroffen, sie gilt natürlich auch für Männer.

  • Barrierefreiheit im Internet: Damit wird die Digitalisierung der Generation 60+ vorangetrieben und erleichtert. Websites und mobile Anwendungen des Bundes müssen künftig Regeln im Hinblick auf die Barrierefreiheit erfüllen. Das bedeutet unter anderem:
    • ausreichende Farbkontraste
    • Skalierbarkeit
    • Textalternativen für Bilder und Grafiken
    • ausreichend Navigationshilfen
    • einfacher Satzbau
    • Bedienung ohne Tastatur

Menschen mit Motorik- Hör-, oder Sehbehinderungen werden so vor Diskriminierung geschützt, indem ihnen der Zugang zu den Websites und Anwendungen erleichtert wird. Websites und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind allerdings explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

  • Ankauf gemeinnütziger Wohnungen: Der Erwerb von Eigentum bei gemeinnützigen Wohnung wird erleichtert. Ein Ankauf ist bereits 5 Jahre nach Bezug und nicht erst wie bisher nach 10 Jahren möglich. Eigentum senkt nicht nur die Wohnkosten im Alter, der erleichterte Ankauf unterstützt Seniorinnen und Senioren aber auch bei der Vorsorge für Kinder und Enkelkinder. Missbrauch wird ein Riegel vorgeschoben:
    • 15-jährige Spekulationsfrist, innerhalb derer Gewinne des Verkaufs einer geförderten Wohnung zurückzuzahlen sind
    • Bei Weitervermietung gelten Mietzinsobergrenzen
    • Touristische Nutzung ist verboten