Seniorenrat 17. Juni 2019

Kurzbericht – Vorstandssitzung des Seniorenrates
17. Juni 2019

bei der Sitzung des Seniorenrates am 17. Juni 2019 standen neben einer Reihe anderer wichtiger Anliegen die VfGH-Klage wegen der Mitwirkungsrechte der Senioren im neuen Sozialversicherungsreform-Gesetz, das Pflegekonzept und die Pensionsanpassung 2020 auf der Tagesordnung.

Zu Beginn wurde die gegenwärtige politische Situation mit der Übergangsregierung diskutiert und von beiden Präsidenten betont, dass vom Seniorenrat eine Fortsetzung der sozialen Themen erwartet wird und durch die Abwahl einer bestehenden Bundesregierung und der Einsetzung einer Expertenregierung kein sozialer Stillstand in der Republik entstehen darf. Präsidentin Korosec und Präsident Kostelka werden sich daher gemeinsam bei der Bundeskanzlerin, beim Vizekanzler, bei der Sozialministerin und beim Finanzminister um einen Vorsprachetermin bemühen. 

VfGH-Klage / Angefochtene Bestimmungen

Der Österreichische Seniorenrat ficht die Reform der Sozialversicherung aufgrund der verfassungswidrigen Zusammensetzung nachfolgender Organe der Österreichischen Gesundheitskasse bzw. der Pensionsversicherungsanstalt an, da für ihn darin gesetzlich kein (bzw. ein eingeschränktes) Entsendungs- und Stimmrecht vorgesehen wurde.

  • Überleitungsausschuss
  • Verwaltungsrat
  • Landesstellenausschüsse
  • Hauptversammlung

Pflegekonzept

 Der Seniorenrat hat gemeinsam ein umfangreiches und gut durchdachtes Pflegekonzept erarbeitet, das auf der Grundlage des  Masterplans der Regierung Kurz, mit Unterlagen der FCG-Pensionisten und des Seniorenbundes ausgearbeitet wurde. Allerdings im bereits eingesetzten Wahlkampf hat die „türkise“ ÖVP ein neues Pflegekonzept vorgestellt, das im Wesentlichen eine „fünfte“ Säule  im österreichischen Sozialversicherungsrecht vorsieht und bei der AUVA angesiedelt werde soll. Obwohl alle politischen Parteien, ohne eigenen Vorschlag, sofort eine Gegenposition bezogen haben, wird dieses Konzept von vielen Fachleuten wohlwollend beurteilt. Es wir daher noch viel Diskussion zu diesem Thema geben. Positiv ist, dass sich das Parlament auf eine Erhöhung des Pflegegeldes  geeinigt hat. Künftig soll eine jährliche Anpassung dem  VPI entsprechend erfolgen. Gleichzeitig soll auch eine Verbesserung der „Kleinst“-Pensionen erfolgen, die bereits von der abgelösten Regierung vorbereitet wurde.

Pensionsanpassung 2020

Grundsätzlich ist die Pensionsanpassung entsprechend dem VPI geregelt (im Durschnitt der Monate August bis Juli des vorangegangenen Jahres). Allerdings wurden in den vergangenen Jahren durch gesetzliche Maßnahmen regelmäßig Veränderungen vorgenommen. Diese betrafen meistens die niedrigen und höheren Einkommen. Um für niedrige Einkommen eine bessere Situation zu schaffen, aber auch um sicherzustellen, dass höhere Einkommen nicht laufend gekürzt werden, arbeitet der Seniorenrat an einem  gemeinsamen Entwurf für die Anpassung 2020.

Details zu den vorgenannten Themen befindet sich auf der Homepage des Seniorenrates (APA-OTS) und des Österreichischen Seniorenbundes (Tagesaktuell).

Die Härte der kommenden Wahlauseinandersetzung zeigt sich bereits beim Thema Pflege und lässt erahnen was noch alles zu erwarten sein wird. Die FCG-Pensionisten stehen für den Weg der sozialen Sicherheit. Ein Zurück zu einer Politik des Misstrauens, des Neides und der Besserwisserei ist nicht die Politik, die sich die ältere Generation in diesem Land erwartet.

Mit freundlichen Grüßen,

Kurt Kumhofer, Vorsitzender  

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